Bei der Sollbesteuerung kann es zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer kommen, wenn von vornherein klar ist, dass das Entgelt frühestens in zwei Jahren vereinnahmt wird. In der Finanzverwaltung scheint man jedoch daran zu zweifeln.
Bereits mit Urteil vom 24.10.2013 (Az: V R 31/12) hat der BFH entschieden: Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt. Weiterlesen