Uneinbringlich oder nicht uneinbringlich, das ist hier die Frage!

Bei der Sollbesteuerung kann es zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer kommen, wenn von vornherein klar ist, dass das Entgelt frühestens in zwei Jahren vereinnahmt wird. In der Finanzverwaltung scheint man jedoch daran zu zweifeln.

Bereits mit Urteil vom 24.10.2013 (Az: V R 31/12) hat der BFH entschieden: Soweit ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist er bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt. Weiterlesen

Einschränkung der Sollbesteuerung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer vollkommen unabhängig vom Zahlungszeitpunkt dann, wenn die Leistung ausgeführt wird. Mit Urteil v. 29.11.2018 (C-548/17 „Baumgarten Sports und more GmbH“) schränkt der EuGH die Sollbesteuerung nun jedoch bei Ratenzahlungen ein. Weiterlesen

Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil I

Bekanntlich muss der Unternehmer generell die Umsatzsteuer zugunsten des Staates vorfinanzieren. Doch ist das System der Sollversteuerung wirklich immer zumutbar und gerechtfertigt, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen? Je später der (mögliche) Geldeingang, umso eher eine zeitnahe Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG!? Und was dem Einen seine Freud ist dem Anderen sein Leid!?

In diesem Teil geht es um die Kürzung der Umsatzsteuer aufgrund einer möglichen Entgeltberichtigung im Sinne des § 17 UStG. Wie lange muss der Leistende die USt vorfinanzieren?

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