Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlages („Soli“) beschlossen. Schon jetzt zeichnet sich eine Klagewelle gegen die weitere Erhebung des „Soli“ ab 2020 ab. Doch von wem droht eine Klage, für wen macht eine Klage Sinn?
Bundesregierung hat Gesetzesbegründung nachgebessert
Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, weil eine Bundessteuer betroffen ist, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht (Art. 106, Art. 105 GG). Der Bundestag kann also mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen das Gesetz schnell verkündungsreif machen, auch wenn seine Entlastungswirkungen mit einer Freistellung von rund 90 Prozent der Steuerzahler und einer stufenweisen Entlastung von weiteren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler erst ab VZ 2021 greifen sollen.
Interessant ist, dass sich die Bundesregierung ihrer Sache offenbar selbst nicht ganz sicher ist: Denn auf Hinweis des Bundesjustizministeriums (BMI) hat sie die Gesetzesbegründung zur Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes ausgeweitet. Weiterlesen →