Nochmals: (Teil-) Abschaffung des Soli und kein Ende

Seit 1.1.2021 ist für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag („Soli“) weggefallen (Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 vom 10.12.2019, BGBl I S. 2115). Wer profitiert von der Teilabschaffung – und wer nicht?

Hintergrund

Der „Soli“ ist eine Ergänzungsabgabe zur tariflichen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, die als Zuschlag zunächst 1991, im Jahr 1995 dann (unbefristet) zur Finanzierung der deutschen Einheit erhoben wurde. Die Höhe beträgt seit 1998 5,5 % der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Das Aufkommen steht nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG allein dem Bund zu. Seit Jahren wird um die Verfassungsmäßigkeit des Soli gestritten, eine Entscheidung des BVerfG steht noch immer aus. Im Jahr 2019 hat der Gesetzgeber – ich habe berichtet – nach langem politischen Tauziehen den Soli abgeschafft, allerdings nicht vollständig und erst recht nicht für alle Steuerpflichtigen.

Was gilt seit 1.1.2021 beim „Soli“?

Der Solidaritätszuschlag wird seit 1.1.2021 teilweise abgebaut, die Grenzbeträge, bis zu denen kein Soli auf die Lohnsteuer erhoben wird, werden angehoben. Das bedeutet Folgendes: Weiterlesen

Neues vom Solidaritätszuschlag: FG Nürnberg hält Soli auch in VZ 2020 und 2021 für verfassungsgemäß!

In einem brandaktuellen Urteil vertritt das FG Nürnberg die Ansicht, dass auch in den Veranlagungszeiträumen 2020 und 2021 die Erhebung des Solidaritätszuschlages verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (Urteil vom 29.07.2020 – 3 K 1098/19). Wie ist das einzuordnen? Weiterlesen

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

SPD plant vorzeitige Soliabschaffung: Vom Saulus zum Paulus?

Mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 (vom 10.12.2019, BGBl 2019 I S. 2115) werden 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vom „Soli“ befreit, weitere 6,5 Prozent der Steuerzahler sollen beim „Soli“ in Stufen entlastet werden.

Jetzt will die SPD den Soli bereits im Juli 2020 abschaffen: Was ist davon zu halten? Ist das gerecht? Weiterlesen

Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer: BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des Soli

Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des „Soli“, soweit er nicht auf gewerbliche Einkünfte entfällt, ohne Berücksichtigung des § 35 EStG zu ermitteln ist; mit dieser Maßgabe hält der BFH den Soli auch im Veranlagungszeitraum 2011 für verfassungsgemäß.

Hintergrund

Seit Jahren lodert ein Streit um die Verfassungsmäßigkeit des Soli: Nach §§ 3 Abs.1, 2, 4 S. 1 SolzG 1995 beträgt der Soli 5,5 Prozent der tariflichen Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Mit dem Soli-Aufkommen sollen die besonderen Finanzierungslasten der deutschen Wiedervereinigung finanziert werden.

Aber ist die Soli-Ergänzungsabgabe wirklich noch gerechtfertigt? Darüber streiten (ich habe mehrfach berichtet) seit Jahren die Finanzgerichte. Das BVerfG (2 BvL 6/14) will in Kürze über die Verfassungsmäßigkeit des Soli entscheiden. Der Gesetzgeber hat Ende 2019 wenigstens eine Teilentlastung durch das Gesetz zur Rückführung des Soli (vom 10.12.2019 BGBl 2019 I S. 2115) beschlossen, die ab VZ 2021 gilt: Weiterlesen

Teilabschaffung des Soli ab 2021: Bundesrat billigt Gesetz im zweiten Durchgang

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, das vom Bundestag am 14.11.2019 unverändert beschlossene „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995“ zu billigen. Damit sollen ab VZ 2021 rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent sukzessive vom Soli befreit werden, während 3,5 Prozent der sog. „Besserverdiener“ den Soli in unveränderter Höhe weiterzahlen sollen. Ob das vor den Gerichten Bestand haben wird, erscheint zweifelhaft.

Hintergrund

Der Soli war nach der Wiedervereinigung Deutschlands 1995 eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der Satz 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuerschuld. Sog. Besserverdienende zahlen hierbei den überwiegenden Teil des Soli-Aufkommens, das vollständig dem Bund zusteht; die Länder partizipieren also – anders als bei den Ertragsteuern – nicht.

Der Regierungsentwurf zur Teilabschaffung des Soli ab VZ 2021 hat folgende Schwerpunkte: Weiterlesen

Bundestag beschließt Entlastung beim Solidaritätszuschlag – aber leider nicht für alle!

Der Bundestag hat am 14.11.2019 die teilweise Abschaffung des „Soli“ ab 2021 beschlossen. Die Befreiung von rund 90 Prozent der Steuerzahler und Teilentlastung von weiteren 6,5 Prozent mit einem Gesamtvolumen von 10,9 Mrd. Euro ist zwar begrüßen. Inakzeptabel ist aber, dass sog. „Besserverdiener“ auch künftig den Soli in unveränderter Höhe zahlen und damit die einigungsbedingten Finanzierungslasten allein tragen sollen.

Hintergrund

Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden, um vor allem den Aufbau der neuen Bundesländer finanziell zu stützen. Derzeit beträgt der „Soli“ 5,5 Prozent der Körperschaft- oder Einkommensteuer (§ 3 SolzG). Es handelt sich um eine Ergänzungsabgabe, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht. Weiterlesen

Abschaffung des Solidaritätszuschlags: Kein Mut im Länderparlament!

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Teil-Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) stand am 11.10.2019 zwar auf der Tagesordnung des Bundesrates. Ein Beschluss zu dem Gesetzentwurf kam allerdings nicht zustande: Die Ausschussempfehlungen erhielten bei der Abstimmung keine Mehrheit. Auch das positive Votum, wonach der Bundesrat gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen gehabt hätte, erreichte nicht die erforderlichen 35 Stimmen. Traurig! Weiterlesen

Bundesrat berät über Abschaffung des Soli – wer setzt sich durch?

Ab 2021 soll für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag wegfallen: Bereits Ende August hat die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Aber: sog. „Besserverdiener“, die schon heute den weit überwiegenden Teil des Zuschlags zur Einkommen- und Körperschaftsteuer finanzieren, sollen den Soli auch in Zukunft in unveränderter Höhe weiter zahlen. Heute, am 11.10.2019, wird der Bundesrat zum Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag entscheidet. Weiterlesen

Solidaritätszuschlag und kein Ende: Jetzt droht riesige Klagewelle gegen den Soli

Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den nachgebesserten Gesetzentwurf zur Rückführung des Solidaritätszuschlages („Soli“) beschlossen. Schon jetzt zeichnet sich eine Klagewelle gegen die weitere Erhebung des „Soli“ ab 2020 ab. Doch von wem droht eine Klage, für wen macht eine Klage Sinn?

Bundesregierung hat Gesetzesbegründung nachgebessert

Am 21.8.2019 hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf beschlossen, der jetzt in den Bundestag eingebracht wird. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich, weil eine Bundessteuer betroffen ist, deren Aufkommen allein dem Bund zusteht (Art. 106, Art. 105 GG). Der Bundestag kann also mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen das Gesetz schnell verkündungsreif machen, auch wenn seine Entlastungswirkungen mit einer Freistellung von rund 90 Prozent der Steuerzahler und einer stufenweisen Entlastung von weiteren rund 6,5 Prozent der Steuerzahler erst ab VZ 2021 greifen sollen.

Interessant ist, dass sich die Bundesregierung ihrer Sache offenbar selbst nicht ganz sicher ist: Denn auf Hinweis des Bundesjustizministeriums (BMI) hat sie die Gesetzesbegründung zur Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzes ausgeweitet. Weiterlesen

Bundesregierung verabschiedet BMF-Gesetzentwurf zum Solidaritätszuschlag

Die Abschaffung des Solidaritätszuschlags („Soli“) war noch bis zum 19.8.2019 ein steuerpolitischer Zankapfel der Regierungsparteien. Jetzt hat die Bundesregierung aber nun doch den BMF-Gesetzentwurf beschlossen: Ab 2021 soll der „Soli“ für rund 90 Prozent der Steuerzahler ganz entfallen, weitere 6,5 Prozent werden stufenweise entlastet, für „besserverdienende“ 3,5 Prozent der Steuerzahler bleibt der Soli aber unverändert – ob das vor den Gerichten halten wird? Weiterlesen