BMF veröffentlicht einen Soli-Rechner

Zum 01.01.2021 wurde der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerzahler abgeschafft. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Solidaritätszuschlag laut Angaben des BMF in Teilen. Für eine konkrete Berechnung hat das BMF auf seiner Internetseite nunmehr einen sog. Soli-Rechner veröffentlicht.

Hintergrund

Wie mit dem Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlages 1995 im Jahr 2019 bereits verkündet, wurde der Solidaritätszuschlag mit Wirkung zum 01.01.2021 teilweise abgeschafft. Seither erfolgt nur noch eine partielle Erhebung dieser Ergänzungsabgabe.

Keine Erhebung erfolgt dann, wenn die zu zahlende Lohn- oder Einkommensteuer unter 16.956 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 33.912 Euro (Zusammenveranlagung) liegt. Oberhalb von dieser Grenze setzt eine sog. Milderungszone ein, in der der Solidaritätszuschlag nicht in voller Höhe erhoben, sondern schrittweise an den vollen Satz in Höhe von 5,5 Prozent herangeführt wird. Auf sehr hohe Einkommen (oberhalb der neuen Milderungszone) ist der bisherige Solidaritätszuschlag unverändert zu entrichten. Das ist der Fall, wenn das zu versteuernde Einkommen über 96.820 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 193.641 Euro (Zusammenveranlagung) liegt (vgl. auch die Ausführungen im Blog-Beitrag von Jahn „Nochmals: (Teil-) Abschaffung des Soli und kein Ende“).

Laut BMF handelt es sich bei der nun vollzogenen Teilabschaffung um „eine der größten Steuersenkungen unserer Geschichte“. Weiterlesen