Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share Deals? (Teil II)

Das neue Grunderwerbsteuergesetz, welches nach langen und ausführlichen Debatten reformiert worden ist, wird zum 01.07.2021 in Kraft treten und umfangreiche Verschärfungen mit sich bringen. Im nachfolgenden Teil II (wird eine Einordnung der Änderungen vorgenommen und Handlungstipps für die Praxis gegeben (ausführliche Darstellung der Reformvorschriften finden Sie in Teil 1).

Hintergrund

Bereits seit langem wird über die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes diskutiert, da die – in der Öffentlichkeit stark kritisierten – Share Deals steuerlich nicht in angemessener Weise erfasst sind. Zuletzt hatte dazu das Gesetzgebungsverfahren sehr umfangreich an Fahrt gewonnen und konnte zu einem Ende geführt werden. Denn bereits Mitte des Jahres – d.h. zum 01.07.2021 – werden die neuen Regelungen ihre Wirkung entfalten.

Die wesentlichen Maßnahmen, welche ab dem 01.07.2021 gelten, sind: Weiterlesen

Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Was verschärft sich bei den Share-Deals? (Teil I)

Kurzfristig konnte die Reform der Grunderwerbsteuer zu Ende gebracht werden. Nach verschiedensten Anläufen wird es damit nun ab Jahresmitte zu weitreichenden Änderungen kommen. Besonders für Share Deals wird die Lage verschärft. Was ändert sich?

Share Delas im Rahmen der Grunderwerbsteuer

Seit vielen Jahren versucht der Gesetzgeber sich an einer Reform der Grunderwerbsteuer. Zentrales Kernelement sind dabei stets die steuervermeidenden Möglichkeiten der Share-Deals gewesen. Die Immobilie wird im Rahmen des Deals nicht direkt verkauft; vielmehr die Anteile von einer Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt. Hierfür werden gerne Kapitalgesellschaften genutzt, insbesondere in Form einer GmbH. Erwirbt der einzelne Käufer nicht mehr als 95 Prozent der Anteile, so kann unter weiteren Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer umgangen werden. Nunmehr einigte sich die Große Koalition kurzfristig auf eine Reform. Im Schnelllauf wurde das Gesetz dabei verabschiedet.

Das neue Grunderwerbsteuergesetz: Die Reform im Überblick Weiterlesen

Grunderwerbsteuer – Bundesregierung plant Maßnahmen gegen „Share Deals“

Die Bundesregierung will die missbräuchliche Praxis der Steuervermeidung durch sogenannte „Share Deals“ beim Erwerb von Immobilien unterbinden. Die Praxis hat gezeigt, dass es besonders im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen immer wieder gelinge, durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuer zu vermeiden, so die Bundesregierung in ihrem vorgelegten Gesetzesentwurf. Weiterlesen

Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur Reform der Grunderwerbsteuer

Das Bundeskabinett hat am 31.7.2019 den Gesetzentwurf für eine Reform der Grunderwerbsteuer verabschiedet. Allerdings hat der Nationale Normenkontrollrat (NKR) bereits kritisiert, dass der Entwurf nicht den Anforderungen einer Gesetzesvorlage an die Bunderegierung genügt, weil weder eine Evaluierung vorgesehen, noch der Erfüllungsaufwand beziffert ist. Kein guter Start in das Gesetzgebungsverfahren!

Hintergrund

In Praxis gelingt es immer wieder, dass insbesondere bei hochpreisigen Immobilientransaktionen durch gestalterische Maßnahmen die Grunderwerbsteuerzahlung vermieden wird. Die hiermit einhergehenden Steuermindereinnahmen sind von erheblicher

Bedeutung. Die Steuerausfälle müssen dann von denjenigen finanziert werden, denen solche Gestaltungen nicht möglich sind. Ziel des Gesetzes ist deshalb die Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen bei der Grunderwerbsteuer durch verschiedene Einzelmaßnahmen.

Inhalt des Gesetzentwurfes Weiterlesen

Grunderwerbsteuer: Aggressionen bei Share-Deals

Gehört zum Vermögen einer Personengesellschaft ein inländisches Grundstück und ändert sich innerhalb von fünf Jahren der Gesellschafterbestand unmittelbar oder mittelbar dergestalt, dass mindestens 95 % der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen, kostet dieser Vorgang auch Grunderwerbsteuer. Weiterlesen

Der Koalitionsvertrag und die Unternehmensbesteuerung

136 Tage nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD am 07.02.2018 auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Im folgenden Blogbeitrag sind etliche für die Unternehmensbesteuerung relevante Aussagen des 177 Seiten umfassenden Koalitionsvertrags zusammengetragen.

Wie schon anhand der Wahlprogramme zu erwarten war, spielen Unternehmenssteuern nur eine Nebenrolle im Koalitionsprogramm. Zwar bekennt sich die Koalition grundsätzlich zu einem weltweit wettbewerbsfähigen Steuer- und Abgabensystem für Deutschland. Eine strategische Antwort auf die US-Steuerreform oder die deutlichen Steuersenkungen in europäischen Nachbarländern wie Frankreich und Belgien findet sich aber nicht. Immerhin besteht noch die grundsätzliche Chance für richtungsweisende Nachbesserungen, jedoch dürfte der Handlungsspielraum einer Entlastung bei den Unternehmenssteuern in einer GroKo von vornherein nicht allzu groß ausfallen. Die Parteien haben zur Mitte der Legislaturperiode eine Evaluierung vereinbart, die auch eine Option zur Ergänzung neuer Vorhaben umfasst.

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Weiteres Bundesland für Grunderwerbsteuer-Freibetrag

Schon im Beitrag „Grunderwerbsteuerfreibetrag bei Selbstnutzung“ berichtete ich über eine Initiative aus NRW, wonach im Bundesrat ein Entschließungsantrag eingebracht werden soll, der das Ziel der Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags für Objekte hat, die zu eigenen Wohnzwecken dienen sollen. Mit der Bundesrat-Drucksache 627/17 verfolgt nun auch das Land Schleswig-Holstein ein entsprechendes Vorhaben.  Weiterlesen