Wer einen anderen Mitarbeiter am Arbeitsplatz sexuell belästigt, sei es verbal oder auch mittels unerwünschter körperlicher Berührungen, riskiert eine außerordentliche, fristlose Kündigung. So die Grundregel. Doch nicht jede Kündigung wegen sexueller Belästigung hält vor Gericht auch Stand. Dies zeigt insbesondere das – äußerst überraschende – Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.11.2014 (Az.: 2 AZR 651/13). Weiterlesen
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Ist das BAG zu nachsichtig?
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