Krankentagegeld aus Schweizer Versicherung unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt

Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG), wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG). Jüngst musste das FG Baden-Württemberg entscheiden, wie Krankentagegelder einer Schweizer Kollektiv- oder Einzel-Krankentaggeldversicherung in Deutschland steuerlich zu behandeln sind. Danach gilt: Die Leistungen sind steuerfrei sind und werden nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen (Urteile vom 8.5.2019, 14 K 2647/18 und 14 K 1955/18).

Der Sachverhalt der beiden Fälle ähnelte sich: Die Kläger wohnten in Deutschland und waren bei einem Schweizer Arbeitgeber beschäftigt. Als Grenzgänger waren sie in Deutschland steuerpflichtig. Die Arbeitgeber hatten eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen. Die Kläger wurden jeweils krankheitsbedingt arbeitsunfähig. Ihre Arbeitgeber zahlten jeweils „Krankentaggeld“ aus und verrechneten dieses mit den von der Versicherung an sie ausgezahlten Krankentaggelder. In beiden Verfahren endete das Arbeitsverhältnis der Kläger. Das Finanzamt unterwarf die steuerfreien Krankentaggeldzahlungen dem Progressionsvorbehalt. Dadurch erhöhte sich der Steuersatz und damit auch die Einkommensteuer. Weiterlesen

Aufsichtsrat vs. Verwaltungsrat – Ist das Schweizer Modell krisenresistenter?

Krise ist derzeit kein Begriff, der sich oft in der Presse findet. Zumindest nicht in Bezug auf das Thema Wirtschaftskrise. Unternehmenskrisen wie beispielsweise bei Steinhoff durch die aufgedeckten Bilanzmanipulationen hingegen schon. Da lohnt sich der Blick über den Tellerrand zu unseren Nachbarn – den Schweizern.

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NRW soll weitere Steuer-CD gekauft haben – die Rechtslage ist bis heute nicht geklärt

Seit Jahren erwirbt der Staat Steuer-CDs. Gerne wird anschließend die Öffentlichkeit informiert. Der Fiskus will damit auch Selbstanzeigen provozieren. Denn die Auswertung der Daten-CD bindet Ressourcen. Daher beschränkt man sich in der Regel auf medienwirksame Fälle: Personen des öffentlichen Lebens oder Sachverhalte mit hohen Hinterziehungssummen. Alle übrigen werden angeschrieben. Wird nicht unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet, erwartet man als Reaktion eine Selbstanzeige.

Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt: ein Gewöhnungseffekt ist eingetreten. Steuer-CDs, so die Wahrnehmung, dürfen angekauft werden. Inzwischen hätten dies auch Gerichte bestätigt. Nun soll das Land NRW eine weitere Steuer-CD erworben haben (Quelle: www.spiegel.de, Abruf vom 31.10.2015).

Fest steht: Bis heute ist höchstrichterlich nicht geklärt, ob der Ankauf von Steuer-CDs durch den Staat rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht.

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Einmal ohne MwSt bitte!

Legale Steuervermeidung bis zur 0 %-Belastung – der Wunschtraum vieler Steuerpflichtiger. Aber Träume sind eben Schäume. Es sei denn, man erledigt seine Einkäufe als Schweizer hierzulande und lässt sich die gezahlte Mehrwertsteuer erstatten. Zoll und Finanzverwaltung sind mittlerweile offenbar heillos überfordert, auch was Betrugsfälle durch deutsche Verbraucher angeht. Weiterlesen

DE/CH: Überdachende Besteuerung wohl unionsrechtskonform

Vor etwa eineinhalb Jahren rief das FG Baden-Württemberg den EuGH an, weil es die überdachende Besteuerung im DBA Deutschland/Schweiz für unionsrechtswidrig hielt. In der Fachwelt rief die Vorlage bereits einige Verwunderung hervor. Nun stellte auch Generalanwalt Mengozzi dar, dass dieses Vorabentscheidungsersuchen eher eine Luftnummer war. Weiterlesen