Nachtragshaushalt des Bundes 2023: Was genau ist geplant und wie ist der Zeitplan

Am 1.12.2023 berät der Bundestag in erster Lesung den von der Regierung vorgelegten Nachtragshaushalt 2023, den das Kabinett am 27.11.2023 beschlossen hat. Finanzierungsloch und Schuldenbremse – was ist genau geplant?

Hintergrund

Es war ein Paukenschlag: Am 15.11.2023 hat das BVerfG (2 BvF 1/22) den Nachtragshaushalt des Bundes für 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil Kreditermächtigungen ohne Anrechnung auf die sog. Schuldenbremse (Art. 109, 115 GG) unzulässig in die Zukunft „verschoben“ wurden, ferner gegen Haushaltsgrundsätze wie die Jährlichkeit und Jährigkeit verstoßen, schließlich der Veranlassungszusammenhang zwischen festgestellter Notlage und ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend begründet war.

Folge war ein 60 Mrd. Euro-Loch in der Kasse des Bundes, das nun gestopft werden muss. Hierfür ist zunächst ein Nachtragshaushaltsgesetz 2023 erforderlich, um die in 2023 erfolgten Ausgaben nachträglich auf eine rechtssichere Grundlage zu stellen. Ferner muss ein Haushaltsplan für 2024 verabschiedet werden, dessen Beratung im Bundestag die Bundesregierung unmittelbar nach dem BVerfG-Urteil abgesagt hatte.

Eckpunkte des Nachtragshaushaltsentwurfs

Am 1.12.2023 wird der Bundestag erstmals den Entwurf des Nachtragshaushalts 2023 beraten. Konkret will die Bundesregierung schwerpunktmäßig die Finanzierung des Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) sowie des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ sicherstellen.

Wie sehen Einnahmen und Ausgaben jetzt aus? Weiterlesen

Scholz und sein Haushalt 2022: Einstimmung auf höhere Steuern?

Das Bundeskabinett beschloss kürzlich die Eckwerte für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022. Erneut soll es eine Ausnahme von der Schuldenbremse geben. Gleichzeitig werden in 2021 mehr Schulden gemacht als zunächst geplant. Sind Steuererhöhungen damit unvermeidbar?

Hintergrund

 Der neue Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 hat es in sich. Ihm zufolge wird es zu einer nie dagewesenen Rekordverschuldung kommen. Auch für das aktuelle Jahr plant der Bundesfinanzminister höhere Ausgaben ein, als zunächst berechnet.

Zu den Eckwerten:

Im aktuellen Jahr plant Scholz ein, dass die Nettoneuverschuldung um 60,4 Mrd. Euro höher liegt, als zunächst geplant war. Dafür ist ein Nachtragshaushalt in Arbeit. Die Neuverschuldung für 2021 steigt damit auf eine Summe von rund 240,2 Mrd. Euro an, während der Ausgabenrahmen insgesamt auf den Wert von rund 547,7 Mrd. Euro ansteigt. Reduziert werden muss gleichzeitig die Wirtschafts-Wachstumsannahme, die der Haushaltsplanung zunächst noch zugrunde gelegen hat. Während man im Herbst 2020 noch eine Rate von rund 4,4 Prozent für 2021 zugrunde legte, wurde dieser Wert aktuell auf drei Prozent reduziert.

Für 2022 kommt es dann noch dicker. Weiterlesen

Finger weg von der Schuldenbremse!

Aktuell wird im Angesicht der enormen Corona-Finanzierungslasten eine intensive politische Diskussion über die Grenzen der Bundesverschuldung geführt. Warum an der Schuldenbremse des Grundgesetzes (Art. 109 GG) festgehalten werden sollte.

Hintergrund

Die sog. Schuldenbremse (Art. 109 GG) wurde 2009 wurde von der Föderalismuskommission beschlossen, sie gilt seit 1.1.2011: „Die Haushalte von Bund und Ländern sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen.“ Während die Länder gar keine neuen Schulden machen dürfen, gilt für den Bund eine Neuverschuldungsgrenze nach Art. 115 GG: Hiernach darf die strukturelle Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP) grundsätzlich nicht überschreiten. Hierbei werden konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt: In schlechten Zeiten vergrößert sich der Kreditspielraum, bei Hochkonjunktur muss die Nettokreditaufnahme sinken.

Überschritten werden dürfen die Kreditobergrenzen nur mit mehrheitlicher Zustimmung des Bundestages unter engen Voraussetzungen: im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen (Art. 115 Abs. 2 S.6 GG).

Aktuelle Verschuldungssituation und Diskussionsstand

Die Corona-Krise und die damit verbundenen staatlichen Unterstützungsmaßnahmen hat die öffentliche Neuverschuldung in 2020 förmlich explodieren lassen: Die Summe haushaltswirksamer Maßnahmen 2020 mit einem Volumen von rund 507 Mrd. Euro, davon der weitaus größte Teil Ausgaben für die Bewältigung der Corona-Pandemie, hat mit rund 131 Mrd. Euro Neuverschuldung ein tiefes Loch in den Haushaltssaldo 2020 des Bundes gerissen. Weiterlesen