Bislang hat die Wirtschaft eine Selbstverpflichtung erklärt, ihren in Präsenz Beschäftigten ein kostenloses Corona-Testangebot zu machen; die Bundesregierung will das Anfang April überprüfen und bewerten. Aus SPD-Kreisen wird aber bereits jetzt der Ruf nach einer gesetzlichen Pflicht für Unternehmen zur Durchführung von Corona-Tests laut.
Macht das wirklich Sinn?
Hintergrund
Bereits im MPK-Beschluss vom 3.3.2021 (Ziff.2) hat die MPK von den Unternehmen gefordert, „als gesamtgesellschaftlichen Beitrag ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest zu machen. Soweit möglich soll eine Bescheinigung über das Testergebnis erfolgen.“ Im MPK-Beschluss vom 22.3.2021 (Ziff.7) heißt es dann, die Unternehmen sollen „ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen“, „… mindestens einmal pro Woche und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden.“ Weiter heißt es, dass die Wirtschaftsverbände Anfang April einen Umsetzungsbericht vorlegen, wieviel Unternehmen sich beteiligen.
Gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen angedroht Weiterlesen