Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat der Bund ein umfangreiches staatliches Hilfsprogramm auf den Weg gebracht, das neben Steuererleichterungen (Steuerstundung, Rückzahlung von Steuervorauszahlungen, Verzicht auf Säumniszuschläge, unterjähriger Verlustrücktrag, Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen im Gastgewerbe) vor allem auch Finanzhilfen umfasst. Allein das Bundes-Sofortzuschussprogramm hat ein Volumen von rund 60 Milliarden Euro und richtet sich an Kleinunternehmen, Solo-Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Mitarbeitern.
Seit April 2020 gibt es zudem einen KfW-Schnellkredit: Hiernach können mittelständische Unternehmen unter den näheren Voraussetzungen bei ihrer Hausbank Kredite bis zu 800.000 Euro beantragen, für die die KfW das 100 %ige Haftungsrisiko übernimmt. Ähnliche Hilfen in Form von verlorenen Sofortzuschüssen und rückzahlbaren Krediten gibt es auch auf Länderebene. Bayern hat jetzt als jüngstes Produkt einen neuen „LfA-Schnellkredit“ mit obligatorischer 100 %iger Haftungsfreistellung der Hausbank angekündigt, der Anfang Mai zur Verfügung stehen soll. Weiterlesen