Über die Instanzrechtsprechung haben wir hier und da schon berichtet. Jetzt hat der BGH über die Betriebsschließungsversicherung der Pandemie entschieden – und zwar zugunsten der Versicherer, jedenfalls für eine konkrete Klausel.
Das aktuelle Urteil wurde vom Bloggerkollegen Professor Jahn hier schon sehr informativ aufgegriffen, ich möchte aber noch zwei Aspekte der Entscheidung ausleuchten, die die Feinheiten der Juristerei so schön deutlich machen: Die Auslegung nach dem Wortlaut und die Transparenz von Formularklauseln. Weiterlesen