Mit Urteil vom 20. Dezember 2017, Az. I R 98/15, hat sich der BFH mit der Einkunftsart eines Fußballschiedsrichters befasst. Man könnte meinen, dass das entsprechende Urteil mit einer Randnotiz abgetan werden kann, doch in einer Fußballnation kommt der Entscheidung doch eine größere – und emotionalere – Bedeutung zu.
Der Fußballschiedsrichter = ein Durchschnitts-Gewerbetreibender?
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