Aufreger des Monats April: Sozialträger fordert kleine Schenkungen der Oma zurück

Enkelkinder, die sich über eine monatliche Schenkung ihrer Oma von 50 Euro freuen, sollten den jeweiligen Betrag nicht für Eis, Spielzeug, Handys oder dergleichen ausgeben, sondern zehn Jahre lang unangetastet auf einem Konto liegen lassen. Denn wird die Oma eines Tages pflegebedürftig, schwärmen die „bösen Detektive“ der Sozialträger aus und schauen, ob sie bei den Enkeln nicht den einen oder anderen Euro finden, denen sie ihnen wieder entreißen können.

Blöd, wenn das Geld dann bereits ausgegeben worden ist und man nicht weiß, wie man der Forderung der Sozialträger nachkommen soll. Sie halten das für „Herolds Märchenstunde“? Da kennen sie aber die Richter des Oberlandesgerichts Celle schlecht. Weiterlesen

Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

Schenkungen von größeren Vermögenswerten werden standardmäßig mit dem Vorbehalt versehen, dass diese zurückzugewähren sind, wenn sich der Beschenkte grob undankbar verhält. Doch offenbar ist der Nachweis des groben Undanks recht schwierig zu führen, wie ein aktuelles Urteil des BGH zeigt.

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Schenkung einer nießbrauchsbelasteten Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch

Im Privatvermögen ist die Übertragung einer Immobilie gegen Vorbehaltsnießbrauch ein probates Gestaltungsinstrument der vorweggenommenen Erbfolge. Mit Blick auf das Freibetrags-Management kann es sich dabei auch lohnen, schon früh mit der Planung und Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge zu beginnen.

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Kann die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen begünstigt sein?

Es gibt eine mittelbare Schenkung im Hinblick auf Immobilienvermögen, die erbschaft- und schenkungsteuerlich zu Bewertungsvorteilen führen kann. Fraglich ist aber, ob es so etwas auch beim Betriebsvermögen gibt.

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Spendenabzug bei Schenkung unter Ehegatten mit Spendenauflage

Kann die Schenkung eines Geldbetrages unter Eheleuten, die mit einer Spendenauflage verbunden ist, einerseits die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer mindern und gleichzeitig auch bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden? Über diesen Fall hat der BFH in seinem Urteil vom 15.01.2019 (X R 6/17) entschieden.

Der Sachverhalt

Die Klägerin erhielt von Ihrem Ehemann im Januar 2007 (Streitjahr) eine Schenkung in Höhe von 400.000 €. Dieser lag kein notariell beurkundetes Schenkungsversprechen i.S. des § 518 Abs. 1 BGB oder eine andere Vereinbarung in privatschriftlicher Form zugrunde. Im Februar 2007 überwies sie insgesamt 130.000 € an zwei gemeinnützige Vereine, die hierfür Zuwendungsbestätigungen auf den Namen der Klägerin ausstellten.

Dem für die Schenkungssteuer zuständigen Finanzamt zeigte die Klägerin die Schenkung an. Dabei vertrat sie die Auffassung, die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer (400.000 €o) sei um den Betrag der beiden Spenden (130.000 €) zu mindern, da sie nur über den verbleibenden Betrag in Höhe von 270.000 € frei verfügen konnte und nur insoweit „bereichert“ wurde (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Transfer der 130.000 € auf das Bankkonto der Klägerin habe nur bezweckt, dass die Vereine ihr die Spenden persönlich zurechnen sollten. Dem folgte das für die Schenkungsteuer zuständige Finanzamt und setzte die Bemessungsgrundlage auf 270.000 € fest.

Nachdem das für die Einkommensteuer zuständige Finanzamt (Beklagte) hiervon erfuhr, versagte es in dem angefochtenen geänderten Einkommensteuerbescheid 2007 den zunächst erklärungsgemäß gewährten Abzug der beiden Spenden in Höhe von 130.000 €. Zur Begründung führte es aus, dass die Klägerin die Zahlungen an die beiden Vereine nicht freiwillig vorgenommen hatte, sondern nur aufgrund einer von ihrem Ehemann auferlegten Verpflichtung.

Den hiergegen gerichteten Einspruch wies das Finanzamt als unbegründet zurück und auch die anschließende Klage wurde vom Finanzgericht Düsseldorf abgewiesen. Weiterlesen

Luxuskreuzfahrt und § 37b EStG

Kürzlich ist zwar das BMF-Schreiben vom 19.5.2015 (BStBl 2015 I S. 468) zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG überarbeitet worden. Aber auch in der aktuellen Anweisung vom 28.6.2018 (IV C 6 – S 2297-b/14/10001) finden sich die Sätze:

„Bei Zuwendungen an Dritte handelt es sich regelmäßig um Geschenke i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 EStG und R 4.10 Absatz 4 Satz 1 bis 5 EStR oder Incentives (z. B. Reise oder Sachpreise aufgrund eines ausgeschriebenen Verkaufs- oder Außendienstwettbewerbs). Geschenke in diesem Sinne sind auch Nutzungsüberlassungen.“

Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer nach § 37b EStG sind die Aufwendungen des Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer.

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Mindestanforderungen für Darlehen unter Freunden

Darlehensverträge werden auch unter Angehörigen grundsätzlich anerkannt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vertrag einem Fremdvergleich standhält. Daher ist die Schriftform zu wahren, Zinsen sind vereinbarungsgemäß zu zahlen und das Darlehen ist zu besichern. Doch die strengen Anforderungen sind nicht nur steuerlich zu beachten. Auch im Sozialrecht gelten Mindestanforderungen.

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Geringe Schenkungsteuer für eine Luxuskreuzfahrt

Es gibt Urteile, bei denen der Sachverhalt zunächst lesenswerter erscheint als die Entscheidung selbst. Bei dem Urteil des FG Hamburg vom 11.6.2018 (3 K 77/17) ist jedoch beides durchaus von Interesse. Es ging um einen offenbar äußerst vermögenden Herrn, der seine Lebensgefährtin zu einer fünfmonatigen Weltreise in der Luxuskabine eines Kreuzfahrtschiffes eingeladen hatte. Die Kosten für die Reise beliefen sich insgesamt auf rund 500.000 Euro. Noch während der Reise informierte der Kläger das Finanzamt über den Sachverhalt und erbat eine schenkungsteuerrechtliche Einschätzung. Im Rahmen der anschließenden Schenkungsteuererklärung erklärte er nur einen Betrag von rund 25.000 Euro, der auf die Anreisekosten der Lebensgefährtin und ihren Kostenanteil für Ausflüge und Verpflegung entfiel. Das Finanzamt hingegen sah eine Bereicherung in Höhe der hälftigen Gesamtkosten und setze eine Steuer in Höhe von rund 100.000 Euro fest.

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Grunderwerbsteuer: Auch abgekürzte Übertragungswege sind steuerfrei

Im Hinblick auf die hohen Grunderwerbsteuersätze der einzelnen Länder genießt die Grunderwerbsteuer sicherlich kein Schattendasein mehr. Die Steuervergünstigungen rücken umso mehr in das Interesse des Betrachters. Aktuell hat diesbezüglich das Finanzministerium des Saarlandes gute Nachrichten.  Weiterlesen

Auch bei einer vGA verschenken GmbHs nichts!

Wenn eine GmbH an eine dem Gesellschafter nahestehende Person ein überhöhtes Entgelt zahlt, ist darin nach der neuen Rechtsprechung des BFH unter bestimmten Voraussetzungen keine Schenkung der GmbH an die nahestehende Person mehr zu sehen.  Weiterlesen