Finanzbeamte schulen Gerichtsprüfer – merkwürdiges Verständnis der Gewaltenteilung

Stützt das Finanzamt eine Hinzuschätzung auf die Durchführung einer Kalkulation, so ist es verpflichtet, sowohl die Kalkulationsgrundlagen als auch die Ergebnisse der Kalkulation sowie die Ermittlungen, die zu diesen Ergebnissen geführt haben, offenzulegen. Wurde die Kalkulation in elektronischer Form durchgeführt, kann der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Übermittlung der Kalkulationsgrundlagen in elektronischer Form haben. So hat der BFH  am 25.07.2016 entschieden (X B 213/15, X B 4/16).

Es ist daraufhin ein Streit darüber entbrannt, ob der Steuerpflichtige auch einen Anspruch auf Herausgabe der Excel-Dateien mitsamt der hinterlegten Formeln hat, zum Beispiel um zu prüfen, ob sich bereits in der Formel ein Fehler eingeschlichen hat, der letztlich zu vollkommen falschen Ergebnissen führt. Weiterlesen

Aufreger des Monats

Zuweilen gibt es Urteile, die mich aufregen. Natürlich müssen wir mit Entscheidungen leben, die unserer eigenen Rechtsauffassung widersprechen. Das liegt in der Natur der Sache und man muss es sportlich sehen – man kann nicht immer gewinnen. Ein nachhaltiges Störgefühl habe ich aber, wenn

  • Urteile an der wirtschaftlichen Realität vorbei gehen und sich Richter nicht einmal die Mühe machen, diese Realität näher in ihre Betrachtung einzubeziehen,
  • die Revision nicht zugelassen wird, obwohl es fast zeitgleich gegenläufige Urteile anderer Finanzgerichte gibt,
  • die Revision nicht zugelassen wird, obwohl es in der Literatur (zuweilen sogar von Richtern des eigenen FG) gewichtige Gegenargumente gibt,
  • sich die Richter in ihren Entscheidungsgründen nicht mit verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandersetzen, obwohl diese von namhaften Verfassungsrechtlern geäußert werden,
  • Fälle nicht dem EuGH vorgelegt werden, obwohl bekannt ist, dass es europarechtliche Bedenken gibt.

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Hinzuschätzung bei GoBD-Verstößen

Bereits vor längerer Zeit hatte ich einen Blog-Beitrag mit dem Titel „Angemessener Sicherheitszuschlag bei fehlerhafter Kassenführung“ veröffentlicht. Seinerzeit habe ich über das Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) berichtet, um trotz gravierender Kassenmängel eine Hinzuschätzung auf fünf Prozent begrenzen zu können.

Nun werde ich immer wieder gefragt, mit welchem Sicherheitszuschlag bei Verstößen gegen die GoBD zu rechnen ist. Diese Frage ist jedoch (noch) schwieriger zu beantworten. Verstöße gegen einzelne GoBD-Regelungen führen nicht zu Konsequenzen, wenn keine materiellen Mängel bzw. weitere Fehler festgestellt werden (vgl. Rz. 155 der GoBD).

Andererseits können eklatante GoBD-Verstöße zu einer Verwerfung der gesamten Buchführung als nicht ordnungsgemäß bis hin zur Androhung (und Einleitung) strafrechtlicher Maßnahmen führen. In dieser Bandbreite werden sich Verhandlungen im Rahmen von BP-Schlussbesprechungen bewegen. Welcher Verstoß zu welchen Konsequenzen führt, bleibt mithin dem Einzelfall und dem Verhandlungsgeschick des steuerlichen Beraters überlassen – zumal der Fall, dass formelle Mängel ohne gleichzeitige materielle Mängel der Buchführung vorhanden sind, wohl eher theoretischer Natur sein dürfte.

Die Finanzverwaltung wird möglicherweise mit folgenden Urteilen argumentieren: Weiterlesen

Anspruch auf Überlassung von Kalkulationsgrundlagen des Betriebsprüfers

Hinzuschätzungen in Betriebsprüfungen sind häufig nicht oder nur schwer nachzuvollziehen. Leider kommt es jedoch vor, dass der Betriebsprüfer seine Kalkulationsunterlagen nicht (vollkommen) preisgeben möchte. Dazu hat er aber kein Recht, wie der BFH aktuell (erneut) klargestellt hat.  Weiterlesen

In dubio pro reo: Keine Schätzung (angeblicher) ausländischer Kapitaleinkünfte

Wenn das Finanzamt Hinweise auf nicht versteuerte ausländische Kapitalerträge hat, jedoch die Höhe dieser nicht ermitteln kann, wird geschätzt. Dies ist nichts Außergewöhnliches. Allerdings muss das Finanzamt dann auch schon die Auslandseinkünfte plausibel begründen können. Allein Indizien auf ausländische Einkünfte reichen nicht aus, wie ein rechtskräftiges Urteil aus Berlin-Brandenburg klarstellt.  Weiterlesen

Hinzuschätzung trotz behaupteten Döner-Kriegs

Das FG Hamburg hatte kürzlich über einen Fall zu entscheiden, in dem der Steuerpflichtige, der Besitzes eines Döner-Imbisses, offenbar in erheblichem Maße Steuern hinterzogen hatte. Wie so oft in solchen Fällen ist das Finanzamt – aus sachlichen oder aus zeitlichen Erwägungen heraus – nicht in der Lage, alle Umsätze genauestens zu ermitteln und sucht sich daher einen – vermeintlich – repräsentativen Zeitraum aus, um die dort ermittelten Zahlen bzw. Hinzuschätzungen auf den gesamten Prüfungszeitraum anzuwenden. Auch in dem Fall des Dönerimbisses ist man so vorgegangen. Weiterlesen

Zeitreihenvergleich oder wie Tote zum Leben erweckt werden sollen

In den vergangenen Monaten habe ich mehrere Vorträge zum Urteil des X. BFH-Senats vom 25.3.2015 (X R 20/13) bezüglich des Zeitreihenvergleichs hören dürfen und auch zahlreiche Beiträge gelesen. Oftmals ging es darum, dass von Finanzbeamten versucht wurde, das Urteil des BFH irgendwie für falsch, nur auf den Einzelfall bezogen oder – aufgrund neuerer Prüfmethoden – für mittlerweile überholt darzustellen. Mittels – meist in der Kürze der Zeit nicht nachvollziehbarer – Grafiken wurde dann versucht darzulegen, warum der heute gebräuchliche Zeitreihenvergleich durch das genannte Urteil nicht betroffen sei und er im Übrigen eine gute Argumentationsgrundlage sei, um eine Buchführung dennoch anzuzweifeln. Sofern Richter oder Steuerberater auf dem Podium anwesend waren, wurde natürlich dagegen gehalten. Ich folge selbstverständlich der Auffassung der Richter.

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Angemessener Sicherheitszuschlag bei fehlerhafter Kassenführung

Zuweilen werde ich von Steuerberater-Kollegen gefragt, in welcher Höhe ich einen Sicherheitszuschlag für gerechtfertigt halte, wenn bei einem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Betriebsprüfung formelle Fehler in der Kassenführung festgestellt werden, es ansonsten aber keine gravierenden Prüfungsfeststellungen gibt. Die Frage ist natürlich schwierig zu beantworten, da jeder Fall anders gelagert ist. Sofern bei einem Steuerpflichtigen aber keine Schwarzgeschäfte festgestellt werden oder hinreichende Indizien für verkürzte Steuerbeträge sprechen, sondern in der Tat lediglich einzelne Mängel in der Kassenführung vorliegen (zum Beispiel ganz vereinzelt fehlende Z-Bons), so würde ich im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem Urteil des FG Köln vom 2.5.2007 (5 K 4125/06) argumentieren. Weiterlesen

Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung nicht in jedem Fall hinnehmen

Werden im Rahmen einer Betriebsprüfung bei einer Gaststätte, Fleischerei oder Bäckerei die Warenentnahmen mittels der amtlichen Richtsatzsammlung (hinzu-)geschätzt und führen diese Beträge ganz offensichtlich zu einer unzutreffenden Besteuerung, so sollte die Hinzuschätzung angefochten werden. Der BFH hat mit Urteil vom 23.4.2015 (V R 32/14) ein Urteil des Niedersächsischen FG bestätigt. Weiterlesen