Verträge zwischen einander nahestehenden Personen werden im Hinblick auf ihre steuerliche Anerkennung vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen. Das entscheidende Stichwort heißt hier: Fremdvergleich. Nur wenn der Fremdvergleich gelingt, kann der Vertrag auch anerkannt werden. Es wird also geprüft, ob entsprechende Vertragsvereinbarungen auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen worden wären bzw. üblich sind. Fraglich ist jedoch immer mal wieder, wer denn alles eine nahestehende Person ist. Weiterlesen
Wer einem wirklich nahe steht entscheidet der Fiskus
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