Die „Sanierungsklausel“ stellt eine deutsche Steuervergünstigung für notleidende Unternehmen und damit keine staatliche Beihilfe im Sinne der EU-Vorschriften. Zu diesem Entschluss ist die Europäische Kommission gekommen.
Zum Hintergrund
Die Sanierungsklausel ermöglicht es einem notleidenden Unternehmen, Verluste in einem bestimmten Jahr mit Gewinnen in zukünftigen Jahren zu verrechnen, trotz Veränderungen in der Aktionärsstruktur.
Der § 8c KStG enthielt in seiner ersten Fassung keine Sonderregelungen für den Anteilserwerb im Zuge einer Unternehmenssanierung. Wegen der Finanzmarktkrise wurde zunächst eine Ausnahme für Unternehmen des Finanzsektors eingefügt, später wurde die Norm mit Absatz 1a um eine allgemeine Sanierungsklausel ergänzt. Allerdings wurde diese jedoch als unerlaubte Beihilfe eingestuft (Europäische Kommission, Beschluss vom 26.01.2011 – 2011/527/EU). Weiterlesen