Geringwertige Wirtschaftsgüter: Abschaffung der Sammelpostenbildung dringend erforderlich!

Im Rahmen seiner Empfehlungen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz hatte der federführende Finanzausschuss des Bundesrates in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesrat angeregt, die Sofortabschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs) gem. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG von derzeit 800 Euro auf 1000 Euro anzuheben. Gleichzeitig sprach er sich für einer Streichung der sog. Sammelpostenmethode (§ 6 Abs. 2a EStG) aus. Beide Maßnahmen wurden letztendlich nicht in das Gesetz aufgenommen.

Nebeneinander von Sofortabschreibung und Sammelpostenverfahren

Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vereinfachung und vermeidet Streitigkeiten in Fragen der Bewertung bei einer Vielzahl von Wirtschaftsgütern. Zuletzt war die GWG-Grenze mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen von damals 410 Euro auf 800 Euro zum 1. Januar 2018 angehoben worden, nachdem sie mehr als 50 Jahre bei 410 Euro eingefroren war. Weiterlesen