Firmenwagen: Versteuerung trotz Sammelbeförderung

Nach § 3 Nr. 32 EStG ist die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerfrei. So weit, so gut. Allerdings hat das FG Mecklenburg-Vorpommern kürzlich in einem interessanten Fall entschieden, dass diese Steuerbefreiung für den Fahrer mitunter nicht gilt (Urteil vom 14.7.2021, 1 K 65/15). Der Sachverhalt in aller Kürze und zum besseren Verständnis leicht abgewandelt.

Der Arbeitgeber, möglicherweise im ländlichen Raum ohne guten ÖPNV ansässig, beschäftige auch Arbeitnehmer ohne Führerschein. Damit diese dennoch rechtzeitig und unkompliziert zur Arbeit gelangen konnten, bat er einige Mitarbeiter, ihre Kolleginnen und Kollegen jeweils auf dem Weg zur Arbeit und wieder zurück mitzunehmen. Den Fahrern stellte er Pkw zur Verfügung, die diese neben den Fahrten zum Betrieb, also den „Sammeltransporten“, nach Feierabend auch für private Zwecke nutzen durften.

Das Finanzamt war der Auffassung, dass die Fahrer einen geldwerten Vorteil für die Nutzung des jeweiligen Firmenwagens für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte versteuern müssten. Das heißt, es musste ein Zuschlag von monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer neben der Ein-Prozent-Regelung angesetzt werden. Und zwar zurecht, wie das FG geurteilt hat. Weiterlesen