Steuerzahlungen sorgen in aller Regel für überschaubare Begeisterung (wenn es sich denn nicht gerade um eine Erstattung handelt). So mancher hat dann auch noch Extrawünsche, was die Zahlungsart angeht: eine Barzahlung soll es sein. Und wie so oft im Steuerrecht stellen sich zwei Fragen: 1. Was soll das? 2. Geht das?
Der Kollege Iser hatte hier vor einigen Monaten über einen Fall berichtet, in dem ein Steuerzahler versucht, sein – vermeintliches – Recht auf Barzahlung durchzusetzen. Ich gebe gleich offen zu: so richtig viel kann dem Anliegen nicht abgewinnen. Denn mir erschließt sich der Sinn einfach nicht. Weiterlesen