Die IHK-Sachkundeprüfung für den neuen Ausbildungsberuf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ soll nach einem Verordnungsentwurf des BMWK künftig entfallen. Absolventen dieser Ausbildung soll nach der 1. ÄndV zur Versicherungsvermittler-Verordnung (VersVermÄndV) der Erwerb der Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 1 GewO erleichtert werden.
Hintergrund
Versicherungsvermittler bedürfen nach § 34d GewO neben der Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) grundsätzlich einer Erlaubnis der nach Landesrecht zuständigen Ordnungsbehörde. Einzelheiten des Erlaubnisverfahrens regelt die Versicherungsnehmer-Vermittler-Verordnung (VersVermV), die zum Nachweis der besonderen Sachkunde eine Sachkundeprüfung vor der IHK vorschreibt. § 5 Abs. 1 VersVermV enthält allerdings eine Aufzählung von Berufsqualifikationen, die der Sachkundeprüfung im Rahmen des Erlaubnisverfahrens für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsvermittler gleichgestellt sind. Weiterlesen