Das Bundesarbeitsgericht (BAG) regelt das deutsche Urlaubsrecht weiter neu. Nach den jüngsten Entscheidungen zu Übertragbarkeit, Verfall und Vererbbarkeit von Urlaubsansprüchen hat das BAG mit aktuellem Urteil vom 19.03.2019 (Az. 9 AZR 315/17) entschieden, dass für die Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Zeiten eines unbezahlten Sonderurlaubs („Sabbatical“) unberücksichtigt bleiben. Noch im Jahr 2014 hatte das Gericht in solchen Fällen einen Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers bejaht. Weiterlesen
„Kein Urlaub vom Urlaub“ – Für Zeiten von Sonderurlaub besteht kein Urlaubsanspruch
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