Mit einem Paukenschlag startet das neue Jahr für die Bauträger. Die Finanzverwaltung nimmt sämtliche Revisionen für die Frage des Zinsanspruches beim Bauträger zurück.
Für die Verfahren V R 3/18, V R 7/18 sowie V R 8/18 sind für Donnerstag, 10. Januar 2019 die Termine für die mündliche Verhandlung anberaumt. Diese Termine werden nun nicht stattfinden und sind ersatzlos aufgehoben.
Die Finanzverwaltung hat als Rechtsmittelführerin ihre Revisionen – auf Weisung der Oberbehörden – jeweils kurzfristig zurückgenommen. Folglich werden die drei finanzgerichtlichen Verfahren rechtskräftig. Diese sind im Einzelnen: Weiterlesen