Noch 12 Tage bis zur Bundestagswahl: Steuerpolitisches Potpourri

Am 24.09.2017 sind die Deutschen zur Wahl gerufen. Doch was kommt wohl danach? Aufschluss geben die Wahlprogramme der Parteien, die im Oktober Startpunkt für die Koalitionsverhandlungen sind.

Mit Ausnahme des Einkommensteuertarifs und der Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist die Steuerpolitik nur Randthema im Bundestagswahlkampf 2017. Dieser Beitrag zieht einige Steuerforderungen ans Tageslicht, die bisher in den abgelegenen Ecken der Wahlprogramme ihr Dasein fristen.

Altbekannte Frontlinien bei Erbschaft- und Vermögensteuer

Wie ein Déjà-vu zum 2013er-Wahlkampf lesen sich die Programmpassagen zur Erbschaftsteuer (ErbSt) und zur Vermögensteuer (VSt). Union und FDP lehnen Verschärfungen bei der ErbSt und die Wiedereinführung der VSt vehement ab. Bei der ErbSt fordert die CSU überdies eine Regionalisierung, während die AfD diese gleich ganz abschaffen möchte.

SPD, Grüne und Linke verlangen dagegen unisono eine nochmalige Reform der ErbSt. Ziel ist jeweils eine höhere Besteuerung großer Erbschaften, was fraglos insbesondere auf vererbtes oder geschenktes Betriebsvermögen abzielt. Wie 2013 fordern Grüne und Linke zusätzlich die Einführung einer Vermögensteuer. Die SPD hingegen hat an dieser Stelle Lehren aus dem letzten Wahlkampf gezogen und erläutert, dass „hochvermögende“ Bürger im sozialdemokratischen Dreiklang aus erhöhter Einkommensteuer (48% „Reichensteuer“), Abschaffung der Abgeltungsteuer sowie verschärfter ErbSt schon genügend zur Ader gelassen werden sollen und folglich auf eine VSt verzichtet werden kann.

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