Politiker gehen (Steinbrück, Koch); die zweifelhaften Gesetze bleiben als „Erblast“ erhalten. Bekanntlich ist das Jahresteuergesetz 2007 nicht ordnungsgemäß zustande gekommen, denn die gem. § 81 Abs. 1 Satz 2 GO BT zwingende Informationsfrist von 48 Stunden wurde nicht eingehalten. Der BFH hat diesen Verfahrensmangel gebilligt (III R 39/08). Die Verfassungsbeschwerde wurde mit Beschluss ohne Begründung zurückgewiesen (1 BvR 1359/11). Nun muss sich der BFH allerdings noch einmal mit dieser Rechtsfrage beschäftigen. Zur Zeit im Rahmen einer NZB (X B 124/17). Unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Rechtsprechung des BVerfG zu den Rechten des einzelnen Parlamentariers ist eine Revisionszulassung geboten (Beschluss 13.06.17 2 BvE 1/15). Weiterlesen
Jahressteuergesetz 2007 – Gesetzgebungsverfahren neu auf dem Prüfstand
Kommentar