Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem am Vortrag vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zugestimmt (BR-Drs.761/20 (B), BT-Drs. 19/21981, 19/25251, 19/25322). Überschuldete Unternehmen und Verbraucher sollen damit jetzt schneller aus der Insolvenz herauskommen.
Hintergrund
Mit der sog. Restschuldbefreiung können Schuldner nach der InsO unter bestimmten Voraussetzungen von nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber ihren Gläubigern befreit werden. Das gibt ihnen dann die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang. Allerdings beträgt die Dauer eines solchen Restschuldbefreiungsverfahrens bislang sehr Jahre – eine sehr lange Zeit, die in den meisten Fällen verhindert, dass ein insolventes Unternehmen überhaupt nochmal auf die Beine kommt. Hinzu kommt, dass die geltende Regelung nicht mit einer EU-Regelung zu Restrukturierung und Insolvenz im Bereich der Entschuldung vereinbar ist. Das ändert sich jetzt.
Was ändert sich?
Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen „redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang“ erhalten. Das bedeutet: Weiterlesen