Gastronomen gehören zu den wirtschaftlich am meisten Betroffenen der Corona-Pandemie. Doch zumindest mein Mitgefühl ist ihnen auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht sicher, vor allem, wenn sie Gutscheine ausstellen und einlösen dürfen oder müssen. Dazu folgender Fall:
Eine Familie besucht im August 2021 ein Restaurant. Nach dem Essen legen die Familienmitglieder dem Gastwirt mehrere Gutscheine vor.
- Mutter: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.12.2019 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant.
- Vater: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020 zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant.
- Sohn: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2020, explizit nur zum Bezug von Speisen, nicht aber von Getränken in dem Restaurant.
- Tochter: Gutschein über 50 Euro, erworben am 1.7.2021, zum Bezug von Speisen und Getränken in dem Restaurant.
- Schwiegertochter: Gutschein über 50 Euro, erworben über ein Gutscheinportal am 1.7.2021.
Nun kommt die Frage: Wie alt ist der Vater? Sorry, aber der Kalauer musste einfach sein 😉. Natürlich lautet die Frage: Wann sind die ausgegebenen Gutscheine zu besteuern und welche Steuersätze gelten jeweils? Weiterlesen