Garantiezusage eines Kfz-Händlers – Umsatzsteuer oder Versicherungssteuer?

Vor vielen Jahren war ich Redakteur einer Zeitschrift mit dem schönen Namen „Steuer-Erfahrungsaustausch Kraftfahrzeuggewerbe.“ Die Publikation gibt es übrigens noch heute. Sie heißt „Auto-Steuern-Recht.“ Seinerzeit war ein stetiges Thema die korrekte Versteuerung von Garantiezusagen für Gebrauchtwagen, die Anfang der 90er Jahre insbesondere durch einen Versicherer mit Sitz in Freiburg „auf den Markt“ kamen.

Noch heute beschäftigen die Versicherungen bzw. Garantiezusagen die Finanzgerichte. Aktuell hat der BFH geurteilt: Die entgeltliche Garantiezusage eines Kfz-Händlers ist keine unselbständige Nebenleistung zur Fahrzeuglieferung, sondern eine eigenständige Leistung. Mit einer Garantiezusage, durch die der Kfz-Verkäufer als Garantiegeber im Garantiefall eine Geldleistung verspricht, liegt eine Leistung aufgrund eines Versicherungsverhältnisses im Sinne des VersStG vor, die nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG steuerfrei ist (BFH-Urteil vom 14.11.2018, XI R 16/17).

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