Befristung der Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses über die Regelaltersgrenze hinaus ist zulässig

Manche Arbeitnehmer sind froh, wenn sie endgültig mit Erreichen der Regelaltersgrenze in die Rente gehen können. Viele Arbeitnehmer können sich aber durchaus auch vorstellen, jenseits der Regelaltersgrenze zu arbeiten.

Die Regelung des § 41 SGB VI ermöglicht grundsätzlich eine Verlängerung, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber getroffen wird.

§ 41 S. 3 SBG VI war letztens Gegenstand eines Vorabentscheidungsverfahrens des Gerichtshof der Europäischen Union. Das Landesarbeitsgericht Bremen stellte die Frage, ob die Regelung gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters bzw. gegen die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (insb. § 5 Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch durch sog. aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse) verstoße.

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Altersdiskriminierung – Kündigung wegen Rente auch im Kleinbetrieb unwirksam

„Niemand hört es gern, dass man Greis ihn nennt“, so Johann Wolfgang von Goethe. Da hat Herr von Goethe etwas erkannt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied jüngst (BAG, Urteil vom 23.07.2015 – 6 AZR 457/14) – ganz im Sinne Goethes – dass eine Arbeitgeberkündigung, die aufgrund der Erreichung des Rentenalters erfolgt, altersdiskriminierend und daher unwirksam sei. Dies gelte auch im Kleinbetrieb. Weiterlesen