Rente für besonders langjährig Versicherte: Aktuelles Urteil zur Beschäftigung in Transfergesellschaft

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre vorzuweisen hat, kann die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ in Anspruch nehmen. Gerne wird diese Rente auch als „Rente mit 63“ bezeichnet, weil die vor 1953 Geborenen ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Wer ab dem 1.1.1953 geboren ist, muss einige Monate länger arbeiten. Bei ihnen wird die Altersgrenze von 63 Jahren stufenweise auf 65 Jahre angehoben. Doch immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bezüglich der Mindestversicherungszeit. Weiterlesen

Abschlagsfrei in Rente: Bei freiwilliger Nachzahlung Fristen beachten!

Beitragslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung können durch freiwillige Nachzahlungen geschlossen werden, um letztlich höhere Rentenzahlungen zu bekommen. Doch dabei müssen Fristen beachtet werden: Die freiwillige Nachzahlung von Rentenbeiträgen für das abgelaufene Kalenderjahr ist nur bis zum 31. März des Folgejahres möglich. Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach mindestens 45 Beitragsjahren wurde zum 1.7.2014 eingeführt.

Falls nun diese 45 Jahre nicht erreicht werden, ist die Frage, ob man für Jahre ohne Beitragszahlung, z.B. wegen Arbeitslosigkeit ohne Arbeitslosengeldbezug, freiwillig Beiträge nachzahlen und so die Beitragslücke schließen kann.

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