Die zu Beginn des Jahres 2020 in Kraft getretene Kassensicherungsverordnung schreibt – in Kombination mit einem BMF-Schreiben – vor, dass Unternehmen ihre Registrierkassen bis Ende September 2020 mit einer manipulationssicheren technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet haben müssen. Eigentlich! Denn in 10 Bundesländern (Stand 21.07.2020) ist diese Frist nunmehr bis zum 31. März 2021 verlängert worden.
Aber Achtung: Die Voraussetzungen für die Nichtbeanstandung unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern. Unternehmer müssen handeln. Weiterlesen