Bisher ist es so: Die Aktionäre wählen den Abschlussprüfer, der auf der Hauptversammlung vorgeschlagen wird. Die Vorauswahl für die Prüfungsgesellschaft erfolgt durch den Aufsichtsrat des Unternehmens. Den Prüfungsauftrag erteilt anschließend dann der Aufsichtsrat des Unternehmens.
Im Koalitionsvertrag wird die hohe Marktkonzentration auf dem Prüfermarkt erwähnt, der die Regierung entgegenwirken möchte. Als Beispiel wird hier eine öffentliche Auftragsvergabe genannt. Eine derartige Änderung der bisherigen Praxis wäre aus volkswirtschaftlicher Sicht ein erheblicher Eingriff in den Prüfermarkt.
Fragen über Fragen
Hier stellt sich die Frage: Könnte eine öffentliche Auftragsvergabe die bestehenden Probleme lösen? Wo sollte die Auftragsvergabe angesiedelt werden? Wie wird gewährleistet, dass keine Prüfungsgesellschaft bevorzugt wird? Wie soll die Auswahl der Prüfungsgesellschaft erfolgen: Mittels eines Losverfahrens oder festgelegter Kriterien, die öffentlich bekannt sind? Weiterlesen