Anfang Februar hat das BMJ seinen Referentenentwurf zur Einführung von virtuellen Hauptversammlungen vorgelegt.
Hintergrund
Selten schritt die Digitalisierung so schnell voran wie während der Corona-Pandemie. Auch vor dem Abhalten von Hauptversammlungen machte diese Entwicklung (notgedrungen) nicht halt. So hatte die Bundesregierung in 2020 die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen ausschließlich im virtuellen Format zu gestalten. Trotz Kontaktbeschränken war es den Gesellschaften so möglich, ihre Hauptversammlungen abzuhalten. Die bis Ende 2021 befristete Sonderregelung war aufgrund des Pandemiefortschreitens bis 31.08.2022 verlängert worden.
Virtuelle Hauptversammlungen per Gesetz ermöglichen
Vor dem Hintergrund der grundsätzlich positiven Erfahrungen mit virtuellen Hauptversammlungen plant das BMJ, die virtuelle Hauptversammlung als dauerhafte Regelung im Aktiengesetz einzuführen. Zu diesem Zweck hat das BMJ einen Referentenentwurf veröffentlicht. Weiterlesen