Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg ist es nicht ernstlich zweifelhaft, dass aus einer Zahlung von Nettohonorar durch die Rechtschutzversicherung für einen vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten Umsatzsteuer herauszurechnen und vom Rechtsanwalt abzuführen ist. Weiterlesen
Nettohonorar von der Rechtschutzversicherung löst Umsatzsteuer aus
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