Legal-Tech – Bedrohung für Anwälte?

Der BGH wird am 27.11.2019 darüber entscheiden, ob Online-Portale wie „weniger-miete.de“ (früher Mietright, jetzt Lexfox) Verbraucher vertreten dürfen (VIII ZR 285/18; es ist noch ein weiteres Verfahren unter dem Az. VIII ZR 275/18 anhängig).

Hintergrund ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), das regelt, wer in welchem Umfang außergerichtlich rechtliche Beratungen erbringen darf. Sobald eine konkrete fremde Angelegenheit eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert, darf dies nur von bestimmten „zugelassenen“ Personen erbracht werden. Das Gesetz dient dazu, die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. Allerdings sind Inkassotätigkeiten – also die Einziehung abgetretener Forderungen – ebenfalls Rechtsdienstleistungen. Dies machen sich die Legal-Tech-Unternehmen zunutze, weil sie sich als Inkassounternehmen registrieren lassen können.

Die spannende Frage ist nun, ob die Art der Tätigkeit „nur“ die Forderungseinziehung darstellt, oder eine darüberhinausgehende Rechtsberatung umfasst. Eigentlich ist es egal, wie man das juristisch bewertet. Letztlich geht es hier um die Frage, ob das Berufsfeld der Rechtsanwälte und damit deren Geschäftsmodell bedroht wird. Weiterlesen

Vorsteuerabzug aus Rechtsberatungskosten einer KG

Wird ein Anteil an einer Personengesellschaft erworben, so dienen häufig die Immobilien im Gesellschaftsvermögen als Sicherheit im Rahmen der Kaufpreisfinanzierung. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten des Gesellschafters, droht die Zwangsvollstreckung der betrieblichen Immobilie, die es natürlich abzuwenden gilt. Wie ist in diesem Fall die Vorsteuer aus eventuellen Rechtsberatungsleistungen zu behandeln? Stehen die Leistungen in erster Linie im Zusammenhang mit mehr oder weniger privaten Belangen des Gesellschafters, da es um „seine“ Zahlungsschwierigkeiten geht? Oder sind die Leistungen als unternehmerisch veranlasst anzusehen, da sie der Abwendung der Zwangsvollstreckung einer betrieblichen Immobilie dienen?

Das FG Münster jedenfalls hat in einem aktuellen Fall einen Bezug zum Unternehmen bejaht und den Vorsteuerabzug zugelassen (FG Münster, Urteil vom 4.7.2019, 5 K 1555/16 U, NWB IAAAH-28278). Weiterlesen