Ein interessantes Urteil für Soldaten: Rechtsanwaltskosten im Wehrdisziplinarverfahren als Werbungskosten

Ein Berufssoldat veröffentlichte einen strafrechtlich relevanten Beitrag auf seinem Social-Media-Account und wurde dafür rechtskräftig verurteilt. Parallel zum Strafverfahren leitete die Bundeswehr ein Wehrdisziplinarverfahren ein.

Gegenstand dieses Verfahrens ist die Ahndung von Dienstvergehen durch Verhängung von Disziplinarmaßnahmen. Hierzu gehören z.B. die Kürzung der Dienstbezüge, Beförderungsverbot, Dienstgradherabsetzung oder Entfernung aus dem Dienstverhältnis.

Die Rechtsanwaltskosten für seine Vertretung im Disziplinarverfahren wollte der Soldat als Werbungskosten abziehen. Zu Recht? Weiterlesen