Online-Werbung steht hoch im Kurs bei Marketingstrategen in Unternehmen: Allein 2017 wurden in Deutschland rund 6,6 Mrd. € in Online-Werbung investiert. Ist doch klar, dass der deutsche Fiskus von diesem Riesenkuchen ein großes Stück abbekommen will. Die Finanzverwaltung in Bayern ist der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten.
Doch jetzt laufen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft in einem gemeinsamen Schreiben an das BMF gegen die Pläne Sturm (Schreiben der Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft vom 5.3.2019). Weiterlesen