In Teil I habe ich die Notwendigkeit der rechtzeitigen Korrektur der USt beim Leistenden dargestellt. Nun hat diese Maßnahme zwangsweise eine Folgewirkung auf den Leistungsempfänger. Eine Entgeltberichtigung begründet in der Sache auch immer eine Korrektur des Vorsteuerabzuges. Dabei sieht das Gesetz keinen Informationsaustausch vor, so dass der Leistungsempfänger von den Handlungen des Leistenden keine Kenntnis hat. Weiterlesen
Sollversteuerung: Umsatzsteuer im Visier der Justiz – Teil II
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