Insbesondere bei Auflösung einer Kapitalgesellschaft ist die Bestimmung des Realisationszeitpunktes für den Verlust nicht nur von entscheidender Bedeutung, sondern in der Praxis auch entsprechend problembehaftet.
Der Grund: Damit ein Auflösungsverlust entsprechend steuermindernd berücksichtigt werden kann, müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen gegeben sein. Weiterlesen