Aufregung um Steuerabzug für Youtuber

Aufgepasst; wer als Youtuber nicht rechtzeitig handelt, muss damit rechnen, dass ihm ab Juni 2021 bis zu 30 Prozente Steuern von seinen Einnahmen abgezogen werden. Eine Gesetzesänderung in den USA sorgt für Aufregung. Doch ist dieser Quellensteuerabzug wirklich eine Abzocke oder nur ein Schreckgespenst?

Worum geht es?

Weltweit müssen alle Creator, die am YouTube-Partnerprogramm (YPP) teilnehmen bis zum 31.05.2021 ihre Steuerinformationen an Google senden. Laut US-Steuergesetz ist Google nämlich ab Juni 2021 dazu verpflichtet, von den YouTube-Einnahmen durch US-Zuschauer Steuern abzuführen. Ob und in welcher Höhe der Steuerabzug erfolgt, hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat des YouTubers ab und ob es bei dem Creator um eine Einzelperson oder ein Unternehmen handelt.

Nach Kapitel 3 der Abgabenordnung der USA (Internal Revenue Code) ist Google verpflichtet, Steuerinformationen einzuholen, Steuern einzubehalten und der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) gegebenenfalls zu melden.

Was unterliegt dem Steuerabzug?

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Online-Werbung steht hoch im Kurs bei Marketingstrategen in Unternehmen: Allein 2017 wurden in Deutschland rund 6,6 Mrd. € in Online-Werbung investiert. Ist doch klar, dass der deutsche Fiskus von diesem Riesenkuchen ein großes Stück abbekommen will. Die Finanzverwaltung in Bayern ist der Ansicht, dass Vergütungen an ausländische Internetportal-Betreiber den inländischen Online-Werbekunden zum Quellensteuerabzug nach § 50a EStG verpflichten.

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