BFH-Urteil zur Auslegung von DBA und der Tätigkeit eines werkschaffenden Künstlers (Lichtdesigner)
„Künstler ist nicht gleich Künstler“ – dies gilt zumindest für die Definitionen nach Abkommensrecht und nationalem Recht, die hier auseinander fallen. Im Hinblick auf die Anwendung der DBA ist auch zwischen darstellenden und werkschaffenden Künstlern zu unterscheiden.
Mit seinem Urteil vom 11.07.2018 (I R 44/16) hat der BFH klargestellt, ob und welchen Einfluss die Änderung des OECD-Musterkommentars im Hinblick auf die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen hat. Ebenfalls eingegangen ist er auf die Beurteilung der Künstlereigenschaft eines Lichtdesigners. Weiterlesen