Verfahrensrechtliche Entscheidungen stoßen i.d.R. nicht auf breites Interesse. Dabei ist es so wichtig, generell die verfahrensrechtlichen Irrungen und Wirrungen zu kennen. Die Entscheidung des BFH vom 19.05.2016 (X R 14/15) ist dafür ein beredtes Beispiel. Es geht um die Ablaufhemmung gem. § 171 Abs. 4 AO. Weiterlesen
Formale Hürden der Außenprüfung
Kommentar