Verschwundene 1,9 Mrd. € haben erheblichen Wirbel in die deutsche Börsenlandschaft gebracht. Doch wie können eigentlich 1,9 Mrd. € einfach verschwinden? Die Frage müsste in einem Steuerrechtskurs eher so lauten: Wie hat sich so ein Aktiva bilanziell überhaupt jahrelang aufbauen können? Es geht um Bilanzierung und den Vergleich von diversen Konzern-Bilanzen. Dies ist viel mühsamer, als wenn man es nur mit einer einzigen testierten Bilanz zu tun hat.
Genauso schwierig wird es bilanzsteuerrechtlich, wenn Treuhandgeschäfte, -konten und gar etwaige „Sicherheitseinlagen“ dazu kommen und bilanziell zu erfassen sind. Die Bilanzierung ist dann komplexer und wenn angebliche eigene Guthaben einer AG auf Treuhandkonten platziert sind, beispielsweise bei Banken in Drittstaaten, stellt sich ferner die Frage, ob man mit Originalbestätigungen von Banken und Gesamtsaldenbestätigungen über die (Gesamt-)Geschäftsverbindung hätte arbeiten müssen.
Letztlich ist aber aus Sicht der Aktionäre zu prüfen, ob geltend gemachte Ansprüche gegen WP-Gesellschaften überhaupt in derartigen Konstellationen zum Ziel führen. Aufsichtsräte fragen sich, ob sie den Testaten von WP-Gesellschaften noch vertrauen können und dürfen oder ob in dem Einzelfall weitere Nachforschungen erforderlich sind –sowie wann dies denn konkret der Fall ist. Weiterlesen