Es reicht ja nicht, dass ein Rechtsstreit an sich schon die Gemüter erhitzt, wie z.B. ein Scheidungsprozess. Dazu sind Anwalts- und Gerichtskosten teuer und im privaten Bereich nicht mehr abziehbar. Gilt dies auch bei einer Unterhaltsverpflichtung?
Hintergrund:
Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits sind vom Abzug als außergewöhnliche Belastungen ausgeschlossen (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Es gibt eine Ausnahme: Die Aufwendungen sind nur dann abziehbar, wenn der Steuerpflichtige ohne diese Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Also wenn er ohne die sie seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen könnte. Weiterlesen