Wer eine Immobilie errichtet, die der Einkünfteerzielung dienen soll, kann die damit im Zusammenhang stehenden Schuldzinsen als Werbungkosten oder gegebenenfalls als Betriebsausgaben abziehen, und zwar – von wenigen Ausnahmen abgesehen – im Jahr der Zahlung in voller Höhe. Anschaffungs- oder Herstellungskosten hingegen sind nur mittels AfA begünstigt.
Nun gibt es durchaus Fälle, in denen sich vermeintliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei genauerer Betrachtung als Finanzierungskosten entpuppen. So auch in einem Fall, über den der BFH jüngst entschieden hat. Sachverhalt und Begründung sollen hier nur kurz vorgestellt werden. Ich empfehle aber, das Urteil genau zu studieren, wenn jemand hohe Kosten für die Bauaufsicht und Bauleitung aufgewendet hat. Weiterlesen