In meinem Blog „Aktien-Totalverluste: Was gilt den nun ab 2020?“ habe ich über das Hin und Her bei der geplanten Änderung des § 20 Abs. 2 EStG berichtet. Ein ähnliches Ping-Pong-Spiel gab – und gibt es – bei der Berücksichtigung von Sachbezügen, genauer gesagt von Prepaidkarten. Was gilt denn nun hier?
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Steuermodell “Prepaid-Karten” – Gesetzgeber will handeln, kommt aber zu spät
Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln – so oder so ähnlich kann man wohl das derzeitige Gezerre um die Steuerbegünstigung – oder um die Abschaffung eben jener Steuervorteile – für Prepaidkarten bezeichnen. Aktuell ist wohl davon auszugehen, dass die Begünstigung nach dem Willen des Gesetzgebers in bestimmten Fällen entfallen soll (also nun doch Annahme einer Geldleistung statt einer Sachleistung). Allerdings steht – je nach Sichtweise – zu hoffen oder zu befürchten, dass die geplante gesetzgeberische Umsetzung bereits heute durch die jüngste BFH-Rechtsprechung so gut wie obsolet ist.
Kommt doch noch das „Aus“ für das Steuermodell „Prepaid-Karten“?
Nachdem das BMF am 8.5.2019 den Referentenentwurf des “Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften” vorgelegt hatte, auch als Jahressteuergesetz 2019 bezeichnet, ist befürchtet worden, dass viele Gestaltungen zur Ausnutzung der 44-Euro-Grenze bei Sachbezügen ab 2020 passé sein werden. Das heißt: Prepaidkarten, Gutscheinkarten, nachträgliche Kostenerstattungen und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten, sollten ab 2020 nicht mehr lohnsteuerfrei bleiben. Letztlich wären wohl auch bestimmte Gestaltungen im Zusammenhang mit Benzingutscheinen und Kreditkarten nicht mehr möglich gewesen.
Nachdem aber der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem genannten Gesetz vorgelegt wurde, konnten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und vor allem Nettolohn-Optimierer aufatmen, denn die geplante Änderung des § 8 Abs. 1 EStG fand sich in dem Entwurf nicht mehr. Doch es war wohl nur ein kurzes Aufatmen, denn insbesondere das Thema „Prepaidkarten“ geht in die nächste Runde.