Gewinnabschöpfung bei Stromerzeugern vor dem Aus

Die bis zum 30.6.2023 befristete Abschöpfung von sog. Zufallsgewinnen bei Stromerzeugern (§ 13 Abs. 1 StromPBG) wird nicht weiter verlängert, sondern entfällt. Dies hat die Bundesregierung ausweislich ihrer Unterrichtung vom 12.6.2023 (BT-Drs. 20/7172) entschieden.

Hintergrund

Der Bund hat mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG (BGBl 2022 I S. 2560) und dem Strompreisbremsegesetz – StromPBG (BGBl 2022 I S. 2512) ab Januar 2023 für Unternehmen und Privathaushalte Entlastungen bei den Kosten für Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht (Jahn, NWB 2022, 3736). Die Abschöpfung von Überschusserlösen (§§ 13 ff. StromPBG) diente hierbei dazu, stromerzeugende Unternehmen bei unerwarteten Zufallserlösen an der Lastenverteilung bei krisenbedingt hohen Stromkosten angemessen zu beteiligen. Als abschöpfungsrelevant gelten nach Angaben der Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber alle Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von >1 Megawatt (MW). Weiterlesen