Hierzulande regt man sich im Allgemeinen ja gern mal über eine zu hohe Steuerbelastung auf. Aber kann man sich auch über die eigene zu niedrige Besteuerung beschweren? Offenbar schon, wie die Umsatzbesteuerung von Briefmarken in Schweden zeigt. Hierzu hat der EuGH nun entschieden, dass zwingende Steuerbefreiungen ausnahmslos zwingend umgesetzt werden müssen.
Schwedische Briefmarken werden umsatzsteuerfrei
Kommentar