Vor ein paar Tagen berichtete die Presse, dass die 16 weltgrößten Autokonzerne trotz Chipmangel und Pandemie-Folgen (mal wieder) mehr verdient haben als je zuvor. Das Interesse an Automobilen ist weiterhin groß, zählt es doch zu den üblichen Statussymbolen in vielen Gesellschaften. Auch in der Berufspraxis haben wir viel mit dem Kraftfahrzeug zu tun – allem voran natürlich der beliebte Firmenwagen. Begünstigt durch den politisch forcierten Wandel zur Elektromobilität hat sich in der Vergangenheit ein „Steuersparmodell“ etabliert, dass so vom Gesetzgeber wohl nicht vorgesehen war und nun wohl von der neuen Regierung gestoppt werden soll.
Worum geht es?
Die private Nutzung eines Geschäfts- oder Firmenwagens ist zu versteuern. Am häufigsten kommt hierbei zur Bewertung das Pauschalverfahren mit 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises zur Anwendung. Handelt es sich bei dem Fahrzeug jedoch um ein Elektro- oder Hybridelektrofahrzeug, ist der Listenpreis des Fahrzeugs nur mit einem Viertel oder der Hälfte anzusetzen. Die genauen Voraussetzungen kann man in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG nachlesen.
Stand die Anschaffung eines neuen Fahrzeugs an, hat man sich gerne für ein begünstigtes Hybridfahrzeug entschieden. Neben dem persönlichen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz stand dabei oftmals die attraktive Steuererleichterung im Fokus. Denn Hybridfahrzeuge bieten im Wesentlichen weiterhin den Komfort und die Reichweite der Verbrenner-Fahrzeuge und kommen zusätzlich mit einer Steuerersparnis daher. Dabei habe ich nicht nur einmal gehört, wie bei Rückgabe des Fahrzeugs die Ladekabel noch originalverpackt im Kofferraum lagen.
Dieses Sparmodell ist nachvollziehbar. Für mich genauso nachvollziehbar ist jedoch die Ankündigung der neuen Ampel-Koalition, dass die Steuerbegünstigung reformiert bzw. verschärft werden soll. Denn wie diese kleine „Ladekabel-Anekdote“ zeigt, wurden die Fahrzeuge mehr aus Steuergründen als aus Umweltschutzgründen genutzt. Weiterlesen