EuGH: Keine Umsatzsteuer für Influencer auf OnlyFans-Plattform

Mit Spannung war das Urteil des EuGH in der Angelegenheit „OnlyFans“ (Rs. C-695/20 – Fenix International Ltd. (Betreiberin von OnlyFans)) erwartet worden. Der EuGH entschied: Seitens der Influencer ist keine Umsatzsteuer zu zahlen!

Hintergrund

OnlyFans ist eine Social-Media-Plattform, die von Fenix International Ltd. betrieben wird. Influencer können hier ihren Content zur Verfügung stellen, so dass die Nutzer monatliche Abonnements abschließen, um auf den Content zuzugreifen.

Die Nutzer zahlen hierfür. In diesem Zusammenhang erhält im ersten Schritt Fenix International Ltd. das Geld und leitet hiervon einen Teil der Einnahmen an die Influencer weiter. Als Gebühr für die eigenen Leistungen behält Fenix International Ltd. 20 % von den Beträgen ein, die an die Influencer gezahlt werden. Die restlichen 80 % werden an die Influencer ausbezahlt. Über die Gebühr erstellte Fenix eine Rechnung und erhob hierauf 20 % britische Umsatzsteuer.

Die britische Finanzverwaltung vertritt die Ansicht, dass dieses Vorgehen falsch ist und dass Fenix International Ltd. im Rahmen einer Dienstleistungskommission tätig wird. Demnach sei zu folgern, dass durch die Influencer eine Dienstleistung an Fenix International Ltd. (B2B) erbracht und durch Fenix International Ltd. eine elektronische Dienstleistung an die Nutzer erbracht werde. Daraus folge ferner, dass Fenix International Ltd.  Umsatzsteuer auf alle Einnahmen abführen müsse (100 %) – und zwar am Wohnsitz der Nutzer.

Fenix International Ltd. zog hiergegen vor Gericht, das wiederum den EuGH anrief, um zu klären, ob diese Regelung anzuwenden sei.

EuGH bekräftigt Finanzverwaltung

Für Fenix International Ltd. nahm dies kein gutes Ende, denn der EuGH bestätigte, dass hier die Leistungskommission vorliegt. Weiterlesen

Die DAC 7-Richtlinie: Betreiber digitaler Plattformen vor neuen Herausforderungen mit ihren Finanzbehörden

Bereits zum 01.01.2023 sollen mit DAC 7 besondere Sorgfalts- und Meldepflichten für Betreiber digitaler Plattformen in Kraft treten. Das BMF hat hierzu am 12.07.2022 einen Referentenentwurf vorgelegt (www.bundesfinanzministerium.de).

Hintergrund

Mit der DAC 7-Richtlinie sind besondere Sorgfalts- und Mitteilungspflichten für Betreiber digitaler Plattformen vorgeschrieben. Ihre Vorgaben sind durch die Mitgliedsstaaten bis zum 31.12.2022 umzusetzen. Mit seinem Referentenentwurf zum Plattform-Meldepflicht- und Informationsaustauschgesetz veröffentlichte das BMF am 12.07.2022 die Koordinaten für Deutschland. Es äußert sich damit zur Verwirklichung der Vorgaben aus der DAC 7-Richtlinie. Betreiber von digitalen Plattformen sind danach verpflichtet, ihren Finanzbehörden verschiedene Informationen zu den Einkünften, die von Anbietern auf diesen Plattformen erzielt worden sind, zu melden. Weiterlesen