Der Fiskus gewährt über eine Verwaltungsregelung (BMF-Schreiben vom 26.02.2021) die wahlweise Unterstellung einer nur einjährigen betriebsgewöhnlichen Nutzugsdauer für digitale Güter (im Schreiben genannte Arten von Hard- und Software) in der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird die einjährige Nutzungsdauer zugrunde gelegt, führt dies zur sofortigen Betriebsausgabe und Gewinnminderung. Bereits an anderer Stelle hatte Herold im Blog die steuerliche Sonderregelung kritisch beleuchtet. Nun hat das IDW sich mir den handelsbilanziellen Folgen einer Nutzung des Sofortabzugs auseinandergesetzt. Weiterlesen
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Abschreibungen nach dem Komponentenansatz auch in der HGB-Rechnungslegung
Die handelsrechtlichen Vorgaben für die Auswahl eines Abschreibungsverfahrens sind überschaubar. Während das HGB hierzu keine konkrete Regelung enthält, wird die Auffassung vertreten, die gewählte Methode dürfe dem Werteverlauf nicht offensichtlich zuwiderlaufen. Das wird erreicht, wenn die Abschreibungsmethode den wirtschaftlichen und betriebsindividuellen Gegebenheiten und Erwartungen an den abzuschreibenden Vermögensgegenstand Rechnung trägt und den GoB entspricht. Sie führt dann zu einer sinnvollen und nicht willkürlichen Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten.
In der Praxis dürften lineare, degressive, leistungsabhängige und die linear-degressive Abschreibungsmethode vorherrschend sein. Die IFRS kennen für Sachanlagen eine Verfeinerung der Abschreibung i.S. des Komponentenansatzes. Dieser ist auch handelsrechtlich einsetzbar. Weiterlesen